Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot
- Wenn Sie ein unverbindliches Angebot für eine Übersetzung erhalten möchten, schicken Sie mir das zu übersetzende Dokument bitte (als Datei/Scan/gut lesbares Foto) per E-Mail zu. Senden Sie mir dieses bitte per zu (als Datei/Scan/gut lesbares Foto). Nur dann kann ich eine Aussage über die Kosten machen. Als beeidigte Übersetzerin bin ich zur Geheimhaltung Ihrer Dokumente verpflichtet und lösche diese selbstverständlich umgehend, falls der Auftrag nicht zustande kommt. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in mein Büro, da ich oft auf Dolmetschterminen bin und mein Büro dann nicht durchgehend besetzt ist.
- Wenn Sie einen Dolmetscheinsatz anfragen möchten, teilen Sie mir bitte den Termin, Ort und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes mit sowie Einzelheiten zum Fachgebiet und zur Art der Veranstaltung.
- Bei Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für die Justiz richtet sich mein Honorar nach § 9 und § 11 JVEG in der jeweils gültigen Fassung
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HONORAR
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